Wann darf eine Hecke geschnitten werden?
Pflege- und Formschnitte sind ganzjährig erlaubt. Ein starker Rückschnitt
oder das Auf-den-Stock-Setzen ist nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz jedoch
nur vom 1. Oktober bis 28./29. Februar zulässig, um brütende Vögel zu schützen.
Wir prüfen vor jedem Einsatz, ob ein Nest im Gehölz sitzt, und sagen Ihnen
ehrlich, wenn ein Schnitt besser auf den Herbst wartet.
Was kostet ein Heckenschnitt?
Das hängt von der Länge, der Höhe, dem Zustand der Hecke und der Menge an Schnittgut ab. Dafür gibt es keine sinnvolle Pauschale. Deshalb schauen wir
uns die Fläche vorher an und machen Ihnen ein schriftliches Festpreis-Angebot.
Der Ortstermin und das Angebot sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Nehmen Sie den Grünschnitt mit?
Ja. Beim Heckenschnitt ist die Abfuhr enthalten. Bei sehr großen Mengen, etwa nach einer Grundstücksräumung, weisen wir die Entsorgung separat aus, damit Sie sehen, was sie kostet.
Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten?
Ja. Wir erstellen ein Leistungsverzeichnis je Objekt, legen Turnusse fest
und rechnen pro Objekt oder gesammelt ab. Ansprechpartner bleibt in beiden
Fällen derselbe.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb von 48 Stunden, werktags meist
am selben Tag. Der Einsatz selbst hängt von der Saison ab: Im Frühjahr und
im Oktober ist die Auslastung am höchsten, planen Sie dann etwas Vorlauf ein.
Muss ich während der Arbeiten zu Hause sein?
Nein, solange wir Zugang zum Grundstück und, wenn nötig, zu einem
Stromanschluss oder Wasseranschluss haben. Vieles lässt sich beim
Ortstermin einmal klären und gilt dann für alle weiteren Einsätze.